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Wenn mehr drin ist als draufsteht
Wurst von Gut Hesterberg ist mit dem Gütesiegel der Europäischen Stiftung für Allergieforschung ausgezeichnet Foto: pa/Settnik

Wenn mehr drin ist als draufsteht

Von Barbara Dötsch | 29. Okt 2009 | Ernährung

Lebensmittelallergie

Suppen, Soßen, Schokokekse. Allergiker sind auf die Inhaltsangaben angewiesen, die auf den Verpackungen ihrer Lebensmittel zu finden sind. Allerdings ist bisher nur die Kennzeichnung der häufigsten 14 Allergene bereits in kleinsten Mengen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Doch selbst auf Ausschluss-Hinweise wie „ohne Ei hergestellt“ oder „milchfrei“ können sich Allergiker nicht verlassen, wie eine Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Freiburg (CVUA) zeigt. In fünf von 28 kontrollierten Lebensmitteln wurde dennoch Ei-Protein, in vier von 14 Proben Milchprotein nachgewiesen.

In acht Prozent aller Proben nicht deklarierte Allergene gefunden

Insgesamt 631 verpackte Lebensmittel hatte das CVUA unter die Lupe genommen. In acht Prozent (52 Fälle) aller Proben wurden nicht deklarierte Allergene festgestellt. In Fertiggerichten, Suppen und Soßen wurden in 18 Prozent der Proben trotz fehlender Kennzeichnung Gluten (in vielen Getreidesorten enthaltenes Klebereiweiß) nachgewiesen. Mit 22 Prozent war der Anteil der nicht gekennzeichneten Milchproteine vor allem in Fleischerzeugnissen und Backwaren sogar noch höher. Nur in drei von 65 untersuchten Proben von vegetarischen Gerichten, Back- und Teigwaren wurde dagegen Lupinenmehl gefunden.

Die Nichtdeklarierung ist für Allergiker keine harmlose Sache. Erbrechen, Kreislaufprobleme oder gar ein lebensbedrohlicher anaphylaktischer Schock kann die Folge sein, wenn sie Lebensmittel zu sich nehmen, auf die sie allergisch reagieren. Das Problem liegt in der Lebensmittel-Herstellung. Werden in einem Betrieb etwa mehlhaltige und nicht mehlhaltige Produkte hergestellt, kann es zu Kreuzkontaminationen kommen. Eine räumliche Trennung der Zutaten bei der Lagerung oder der Produktionsanlagen für beide Lebensmittel ist allerdings eine teure Angelegenheit. Deshalb weichen viele Hersteller aus haftungsrechtlichen Gründen auf den Zusatz „kann Spuren von…“ für die 14 Haupt-Allergene auf ihrer Zutatenliste aus.

Keine Kennzeichnungspflicht für lose verkaufte Lebensmittel

Noch mehr Probleme scheint es bei der Kennzeichnung lose verkaufter Lebensmittel zu geben. So bestand ein Pistazieneis mit dem Hinweis auf „kann Spuren von Haselnuss enthalten“ zu ganzen 1,6 Prozent aus eben jenem Haupt-Allergen. Bei dieser Größenordnung hielten die Tester die Deklaration für „problematisch“. Ob der Hersteller allerdings auf die Anregungen der Lebensmittelüberwachungsbehörden eingeht, die von der CVUA informiert wurden, ist fraglich. Denn für offen verkauftes Speiseeis, lose Ware an der Ladentheke wie auch für andere Gerichte in Restaurants besteht momentan noch keine Kennzeichnungspflicht auf Speisekarten und Aushängen. Kein Wunder also, dass acht von zehn Allergikern nach einem Restaurantbesuch schon einmal mit einer allergischen Reaktion zu kämpfen hatten.

Die bestehende Kennzeichnungspflicht hielten 70 Prozent von 450 Befragten für „nicht ausreichend“, wie Sabine Schnadt vom Deutschen Allergie- und Asthmabund auf dem Allergie-Kongress in Berlin zitierte. Gar 90 Prozent seien der Meinung, dass bei den Zutatenverzeichnissen „schon die Formulierungen nicht einmal für einen Zehnjährigen verständlich wären“. Nicht jeder weiß etwa, dass sich hinter dem Begriff Casein ein Hinweis auf Milchproteine verbirgt.

Europaweite Suche nach den Schwellenwerten hat begonnen

Noch dazu hat auch die Kennzeichnungspflicht einige Ausnahmen, die für Allergiker gefährlich sein können. Bei Kleinpackungen wie Ketchup oder Müsliriegeln ist die Kennzeichnung nur an der Großpackung angebracht. Auch Lebensmittel, die vor dem 25. November 2005 und damit vor der neuen Kennzeichnungsregelung hergestellt wurden, sind ausgenommen.

Schon bei drei bis vier Prozent der Deutschen reagiert das Immunsystem mit einer Unverträglichkeit auf normalerweise harmlose Stoffe in Lebensmitteln. Ob es nach dem Verzehr zu Reaktionen wie Schwellungen, Atemnot, Ekzemen oder Krämpfen kommt, hängt meistens nicht vom absoluten Gehalt des Allergens im Essen ab, sondern von der Konzentration. Deshalb sind Mediziner europaweit bereits dem sogenannten Schwellenwert auf der Spur, bei dem für Betroffene jedes Restrisiko einer möglichen Auswirkung ausgeschlossen ist. Doch das zu ermitteln, setzt langwierige Studien mit Allergikern verschiedenen Alters voraus, die an sich die Wirkung von Allergenen in verschiedener Dosis freiwillig testen lassen.

Lesen Sie dazu auch das Interview mit Prof. Torsten Zuberbier, Leiter der Europäischen Stiftung für Allergieforschung an der Berliner Charité

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Kennzeichnung

Pflicht Die 14 häufigsten Allergene müssen seit Ende 2005 bzw. Ende 2008 auf der Zutatenliste eines Produkts angegeben sein, selbst wenn nur kleinste Mengen enthalten sind.

Allergene Glutenhaltige Getreide wie Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut
Milch und Milchprodukte, die Laktose enthalten
Eier
Soja
Erdnüsse
Schalenfrüchte wie Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewkerne, Pistazien
Sellerie
Senf
Krebstiere
Fisch
Sesamsamen
Schwefeldioxid (SO2) und Sulfite in einer Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l
Lupinen (u.a. als glutenfreier Getreideersatz in Nudeln und Backwaren) und Weichtiere. Beide sind erst seit Ende 2008 kennzeichnungspflichtig

Ratgeber Die Broschüren „Allergisch auf Essen?“, „Achten Sie aufs Etikett!“, „Die Zutatenliste“ (Lexikon der Zusatzstoffe) gibt es beim aid Infodienst, Kastanienweg 1, 18184 Roggentin, Tel. 0180/384 99 00, www.aid.de